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I. BUCHUNG DER REISE: II. ZAHLUNG DES REISE- ODER MIETPREISES Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise (wie gebucht) durchgeführt wird*. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden sofort fällig. *Dies gilt nicht für unsere mehrtägigen Pauschalreisen (z. B. 2 lustige Tage am Niederrhein und Trappertour), hier ist der Reisepreis erst unmittelbar nach der Reise fällig. III. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS 1. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Kanu - Wander-, Rad-, Planwagen- und Aktivreisen übernimmt BST im Hinblick auf die damit verbundenen besonderen Risiken, soweit BST kein Verschulden trifft, k e i n e Haftung. Aus diesem Grunde ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen z. B. Krankheit, Unfall, Gepäckverlust zwingend erforderlich und notwendig. BST haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gegenständen (z.B. Fahrräder, Gepäck etc.) die BST zum Transport überlassen werden. Fahrräder sind mit einer geeigneten Transportverpackung (vom Kunden zu stellen und zu verpacken) gegen Schäden zu sichern. Sofern BST aufgrund der Reisegestaltung die Stellung eines Luftfrachtführers zukommt gelten für alle Flugreisen und die damit verbundenen Risiken wie z. B. Gepäckbeschädigungen -verlust, Verletzung oder Tod die Bestimmungen des Warschauer Abkommens für die internationale Luftfahrt. Die Haftungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft werden hierdurch nicht berührt. 2. a. Die vertragliche Haftung von BST auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BST herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den 3fachen Reisepreis gilt auch, soweit BST für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen BST gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden und Reise. b. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Veranstalters sind. c. Der Veranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. Etwaige Ansprüche aus Folgeschäden gelten ausdrücklich als ausgeschlossen. 3. Für schlechte Wetterverhältnisse, Defekte und Unregelmäßigkeiten bei den Beförderungsmitteln und durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen und Verspätungen und Ausfälle kann kein Schadenersatz beansprucht werden. IV. HAFTUNG DES KUNDEN: 1. Nach Übergabe des Bootes/Rades haftet der Kunde ohne jegliche Einschränkung für alle Schäden, die er mit dem Boot /Rad direkt oder indirekt verursacht, soweit BST kein Verschulden trifft. 2. Bei Verlust oder Beschädigung des Bootes/Rades haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes einschließlich aller damit verbundenen Kosten. Ausdrücklich eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind ferner alle Ansprüche die aus Miet- oder Veranstaltungsausfällen entstehen. 3. Bei verspäteter Rückgabe des Bootes/Rades berechnet BST dem Kunden je angefangene Stunde 30,00. 4. Sofern ein Boot/Rad von BST an einem anderen als im Vertrag festgelegten Ort abgeholt werden muss, berechnet BST dem Kunden eine Bergungsgebühr i. H. v. 300,00 je Boot sowie An- und Abfahrkosten i. H. v. 2,50 je gefahrenem Kilometer. Möglicherweise anfallende Bergungskosten durch Dritte (Feuerwehr, Ruhrverband, Niersverband etc.) werden direkt an den Kunden weitergegeben, dieser haftet in vollem Umfang für diese Kosten.Bei Rückgabe eines verschmutzten Bootes/Rades wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 , beim 10er Kanadier und Schlauchboot 120,00, erhoben. BST ist ausdrücklich berechtigt evtl. entstandene Schäden direkt mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen. 5. Werden Boote/Räder vom Kunden selbst transportiert, so trägt allein der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung des Bootes, für ggf. zur Verfügung gestelltes Befestigungsmaterial wird keine Haftung übernommen. Für die Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften beim Rad- oder Bootstransport, in welcher Form auch immer, ist allein der Kunde verantwortlich. 6. Der Kunde hat das ihm überlassene Boot/Rad persönlich am vereinbarten Rückgabeort an BST zu übergeben. Bis zur persönlichen Übergabe trägt der Kunde jegliche Verantwortung und haftet wie zuvor beschrieben, auch wenn das Boot/Rad, aus welchen Gründen auch immer, nicht am vereinbarten Ort und/oder pünktlich übergeben werden kann. 7. Bei Wohnmobilvermietungen gelten die Haftungsbedingungen des jeweiligen Vermieters, wir raten Ihnen dringend, diese genau zu beachten. In Kanada und den USA raten wir dringendst zum Abschluss einer Zusatzversicherung (Vollkasko) für gemietete Fahrzeuge um größtmögliche Sicherheit herbeizuführen und die Eigenbeteiligungen im Schadensfall so gering wie möglich zu halten. V. SICHERHEITSHINTERLEGUNG / KAUTION Für Tagesmietfahrten (Nierstour) ist je Kanu ein gültiger Personalausweis zu hinterlegen. Bei Bootsvermietungen an Selbstabholer ist eine Kaution i. H. v. 500,00 in bar oder in Form von 2 Barschecks zu hinterlegen. Die jeweilige Kaution und ggf. hinterlegte Ausweispapiere werden nach Rückgabe de(s)r Boote(s) in einwandfreiem Zustand und mit vollständiger Ausrüstung wieder ausgehändigt. Weist das Boot Schäden auf oder sind Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder verloren, ist BST berechtigt, die unter IV. (5) genannten Beträgen mit der zurückzuzahlenden Kaution zu verrechnen, bei schweren Schäden am Boot oder Bootsverlusten die gesamte Kaution einzubehalten. Schadenersatzansprüche von BST über die hinterlegte Kaution hinaus werden durch die Einbehaltung nicht berührt, der Kunde haftet bis zur vollständigen Erstattung aller entstandenen Schäden, auch Schäden Dritter. Bei Gruppenveranstaltungen mit Getränkeausschank ist je Teilnehmer eine angemessene Getränkekaution vorab zu hinterlegen. (in der Regel zwischen 15,00 - 35,00) VI. RÜCKTRITT u. UMBUCHUNG VOR MIET(REISE)BEGINN DURCH DEN KUNDEN 1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BST. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 2. Umbuchungen von, Zielort- Unterkunfts- und Beförderungsleistungen werden von BST pauschal mit 50,00 je Vorgang berechnet, bei Flugreisen pauschal je 90,00 3. Stornokosten bei Rücktritt durch den Kunden werden wie folgt fällig: bis 12 Wochen vor Miet(Reise-)termin 30 % des vollständigen Reise(Miet-) preises bis 4 Wochen vor Miet(Reise-)antritt 60 % des vollständigen Reise(Miet-) preises ab 4 Wochen vor Miet(Reise-)beginn der volle Reisepreis incl. aller Nebenkosten. Bei Miet(Reise-)preisen die je Person angegeben sind gelten die obigen Angaben je Person. 4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konkret berechnete Rücktrittsentschädigung höher ausfallen kann als die pauschalierten Stornokosten. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von BST in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Beachten Sie bitte: Sofern BST als Vermittler tätig geworden ist, gibt BST die durch den Leistungsträger geltend gemachten Kosten direkt an den Kunden weiter, je Vorgang berechnet BST 40,00 als Bearbeitungsgebühr. VII. RÜCKTRITT u. UMBUCHUNG VOR MIET(REISE)BEGINN DURCH DEN REISEVERANSTALTER Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z. B. in Fällen höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Gewitter, Gewässersperrungen). BST kündigt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Umfang vertragswidrig verhält, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Bei einer Kündigung aus diesem Grunde behält BST den Anspruch auf den Reisepreis.
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